Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651A des BGB
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es
sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher
können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen
gelten. Das Unternehmen StudyLingua GmbH trägt die volle Verantwortung
für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem
verfügt das Unternehmen StudyLingua GmbH über die gesetzlich
vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und,
falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur
Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die
Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer
Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem
Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die
Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen
unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der
Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten
(zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag
ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage
vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des
Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag
zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine
Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine
Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die
Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag
zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn
einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des
Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise
verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der
Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine
Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die
Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der
Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag
zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende
Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich
beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn
der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren
Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn
der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht
vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden
angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende
kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in
der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung"), wenn
Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche
Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen
Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt,
Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine
Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht
oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im
Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen
Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet.
Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig,
des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die
Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung
der Reisenden gewährleistet. StudyLingua GmbH hat eine
Insolvenzabsicherung mit der tourVERS Touristik-Versicherungsservice
GmbH abgeschlossen Die Reisenden können diese Einrichtung (tourVERS,
Touristik-Versicherungsservice GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453
Hamburg, Tel: +49 40 244288-0, service@tourvers.de) kontaktieren, wenn
ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von StudyLingua GmbH verweigert
werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:
www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de